Kultur-Schecks mit je 500 € für starke Kultur im ländlichen Raum
Ein Scheck für die Kultur: Ob der örtliche Verein zum Dorffest ein Kindertheater einlädt oder die Seniorengruppe eines Dritten Ortes ein Konzert plant: Ab Montag, 29. Juni 2026, können gemeinnützige Veranstalter im ländlichen Raum Anträge für eine Förderung über jeweils 500 Euro stellen.
Insgesamt stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 500.000 Euro zur Verfügung, sodass bis zu 1.000 Projekte gefördert werden können. Gerade kleinere Projekte werden so mit minimalem bürokratischem Aufwand maximal unterstützt.
Gefördert werden öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen in der zweiten Jahreshälfte 2026, antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens.
Das Antragsverfahren für die Kultur-Schecks ist bewusst einfach gehalten: Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung müssen die Rechnungen und Belege der Ausgaben über das Online-Portal „Kultur.Web“ eingereicht werden. Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe, beispielsweise für Künstlerinnen und Künstler, Kosten für Technik, Raummieten und Organisation sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Barrierefreiheit. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen | Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen