Der Bauantrag

Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung, sofern diese nicht unter die verfahrensfreien Vorhaben nach § 62 BauO NRW 2018 fallen.

Der Bauantrag ist mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) gemäß § 70 Abs. 1 BauO NRW 2018 (in der zur Zeit gültigen Fassung vom 01.09.2026) digital einzureichen.

Sofern Sie den Bauantrag in 2-facher Ausfertigung in papiergebundener Form einreichen, wird dieser durch die Bauaufsichtsbehörde digitalisiert. Die weitere Kommunikation einschließlich der Erteilung des Bescheides erfolgt auf digitalem Wege.

Nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgt die Erteilung des Bescheides in analoger Form.

Erforderliche Unterlagen

Bauvorlagen (§ 1 Abs. 1 BauPrüfVO) sind insbesondere:

  • Bauantragsformular
  • beglaubigter Auszug aus dem Katasterkartenwerk, Maßstab 1:500 im Original, nicht älter als 6 Monate, 1-fach (nicht erforderlich, wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt)
  • Auszug aus der Deutschen Grundkarte/Amtlichen Basiskarte M 1:5000 mit Kennzeichnung des Baugrundstückes (nicht erforderlich, wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt)
  • der Lageplan, 
  • die Bauzeichnungen,
  • die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung, auf amtlichem Vordruck
  • die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
  • der Stellplatznachweis anhand der Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Netphen vom 08.03.2022

Sowie spätestens mit der Anzeige des Baubeginns sind digital oder in 1-facher Ausführung einzureichen:

  • die Nachweise der Standsicherheit, des Wärme- und des Schallschutzes.

Die benötigten Formulare für den digitalen Bauantrag finden Sie unter: www.mhkbd.nrw/themenportal/bauordnung/anlagen-zur-vv-baupruefvo-vordrucke-fuer-bauantraege.

Antrag stellen

Hier können Sie Ihren Bauantrag online als Bauherrschaft oder Entwurfsverfasser über unsere Bauplattform stellen.

Kosten

Die Bescheidung eines Bauantrages ist gebührenpflichtig. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die Art des Baugenehmigungsverfahrens gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrheinwestfalen (AVwGebO NRW). Weitere Gebühren, zum Beispiel für Abweichungen, Befreiungen oder Baulasten können hinzukommen.

Weitere Informationen

Antragsstellende benötigen ein Konto der BundID (natürliche Personen) oder ein MeinUnternehmenskonto (juristische Personen).