Satzungen nach § 34 BauGB

Ohne Bebauungsplan ist zu unterscheiden, ob das Vorhabengrundstück im Innen- oder Außenbereich gemäß Baugesetzbuch liegt. Bei "im Zusammenhang bebauten Ortsteilen" ist der § 34 BauGB anzuwenden, der - vereinfacht - Vorhaben zulässt, die sich einfügen und deren Erschließung gesichert ist. Im Außenbereich greift § 35 BauGB, der nur wenige privilegierte Vorhaben zulässt.

 Zur Abgrenzung des Innenbereichs wurden für die meisten Ortsteile Satzungen nach § 34 BauGB erlassen.

Satzungen nach § 34 BauGB im Geoportal des Kreises Siegen-Wittgenstein
(grüne Umrandung)