ÖPNV
Der ÖPNV wird täglich von vielen Fahrgästen genutzt und ist von großer Bedeutung, um im Alltag flexibel von A nach B zu kommen. Gerade in ländlichen Räumen, in denen das eigene Auto häufig das meist genutzte Verkehrsmittel ist, ist die Schaffung von Alternativen besonders wichtig. Der ÖPNV schafft Unabhängigkeit vom eigenen Auto und von Mitfahrmöglichkeiten. Gleichzeitig trägt er zu mehr Sicherheit im Verkehr, einer besseren Umwelt und einer bezahlbaren Mobilität bei – und wirkt sich damit positiv auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger aus.
Die Planung und Organisation des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist im Regionalisierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist als Aufgabenträger für den ÖPNV zuständig, wobei der Kreis dem Zweckverband Westfalen-Süd (ZWS) die Planung und Organisation übertragen hat.
Die Stadt Netphen kann u.a. durch die Mitwirkung am Nahverkehrsplan Einfluss auf die Weiterentwicklung des ÖPNV nehmen. Der Nahverkehrsplan 2025+ wurde im Juli 2025 vom Kreistag beschlossen und gilt ab dem Jahr 2029.
Informationen rund um den ÖPNV (Fahrpläne und Tarife) erhalten Sie im Internet unter Bus & Bahn in Westfalen-Süd - ZWS.
MobilitätsCard
Die MobilitätsCard ist die Bezeichnung für das Sozialticket der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) und ein spezielles Angebot für Personen in Bezug von Sozialleistungen.
Allgemeine Informationen zur MobilitätsCard
- Kostet 33,90 Euro/Monat
- Beinhaltet ein Monatsticket
- Gilt im Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein und Olpe (Binnennetz der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd)
- Ist personengebunden
- Gilt ganztägig uneingeschränkt in Bus und Bahn (2. Klasse)
- Für die Nutzung der Nachtbuslinien ist pro Person und Fahrt ein Aufschlag von 2,00 Euro zu bezahlen
- Beinhaltet Sonderregelungen zur Fahrgastmitnahme (weitere Informationen siehe Flyer)
Wer kann das Ticket beantragen?
Antragsberechtigt sind Bezieherinnen und Bezieher folgender Sozialleistungen:
- Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II vom Jobcenter Olpe/Siegen-Wittgenstein
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter sowie bei voller Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Städten und Gemeinden im Kreis Olpe/Siegen-Wittgenstein
- Leistungen zur Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft nach dem SGB IX
Weitere Informationen finden Sie im Flyer zur MobilitätsCard und auf der Homepage des ZWS unter www.zws-online.de/mobilitaetscard.