Bauvoranfrage
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist, oder ob die Vorstellungen des Bauherrn zur Lage, Größe, und Umfang des Bauvorhabens realisierbar sind. Sie wird meistens dann gestellt, wenn kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt.
Eine Bauvoranfrage kann auch vor dem Kauf eines Grundstückes gestellt werden.Die benötigten Formulare finden Sie unter www.mhkbd.nrw/themenportal/bauordnung/anlagen-zur-vv-baupruefvo-vordrucke-fuer-bauantraege.
Erfolgt zu der gestellten Anfrage ein schriftlicher Bescheid, spricht man von einem sogenannten Bauvorbescheid.
Geltungsdauer
Wenn der Bauvorbescheid positiv ist, kann man sicher sein, dass innerhalb von drei Jahren über die abgeklärten Fragen auch in der Baugenehmigung nicht anders entschieden wird. Eine Verlängerung kann schriftlich beantragt werden.
Gebühren
Die Gebühr für eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauvorbescheid für ein durchschnittliches Wohnhaus liegt bei rund 200 bis 250 Euro.