Fischereischein
Der Fischereischein wird digital!
Im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung in Nordrhein-Westfalen sind im Juli 2026 umfangreiche Änderungen im Fischereirecht in Kraft getreten. Hierzu zählen insbesondere die Einführung des digitalen Fischereischeins sowie die digitale Entrichtung der Fischereiabgabe.
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines gültigen Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Fischereischeine, Ausländerfischereischeine sowie Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe können nun als digitale Dokumente geführt werden. Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, ob sie den Fischereischein digital auf dem Smartphone, als Ausdruck oder als Karte im Scheckkartenformat mitführen möchten.
Für die Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen ist neben einem Fischereischein ein Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erforderlich. Bislang wurde die Fischereiabgabe gemeinsam mit den Verwaltungsgebühren bei der Ausstellung oder Verlängerung des Fischereischeins erhoben. Künftig handelt es sich um zwei getrennte Verfahren:
- Ausstellung des Fischereischeins
- Ausstellung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe
Der Fischereischein wird künftig auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe.
Die Fischereiabgabe kann wahlweise für ein Kalenderjahr oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entweder mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entrichtet werden.
Erforderliche Unterlagen:
Bei erstmaliger Beantragung eines digitalen Fischereischeins benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Prüfungszeugnis
- bisheriger Fischereischein (vor dem 1. Juli 2026)
Antrag stellen
Hier können Sie einen Antrag auf Ausstellung einen Fischereischein stellen.
Hierfür ist ein Login über die digitale Identitätsplattform BundID mittels eID-Funktion erforderlich. Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminbuchung.
Kosten:
Fischereischein auf Lebenszeit (einmalige Gebühr bei erstmaliger Digitalisierung)
Beantragung online: 18,00 Euro
Beantragung vor Ort: 30,00 Euro
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr (Nachweis)
Beantragung online: 14,00 Euro
Beantragung vor Ort: 22,00 Euro
Fischereigabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Nachweis)
Beantragung online: 42,00 Euro
Beantragung vor Ort: 50,00 Euro
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Beantragung online: 20,00 Euro
Beantragung vor Ort: 32,00 Euro