Wassergebühren

Die Wassergebühr wird als Verbrauchsgebühr und als Grundgebühr erhoben. Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet; Berechnungseinheit ist der Wasser.
Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler gemessen.

Die Verbrauchsgebühr beträgt ab dem 01.01.2026 2,28 EUR (netto) je bezogenes Wasser; einschl. der Umsatzsteuer (7 %) beträgt die Verbrauchsgebühr 2,44 EUR je

Die Grundgebühr ist gestaffelt nach der Messleistung bzw. der Nennweite. Sie beträgt monatlich:

bis Q³_ 4 netto 12,00 €, einschl. Umsatzsteuer (7 %) 12,84 €

Q³_ 10 netto 26,00 €, einschl. Umsatzsteuer (7 %) 27,82 €

Q³_ 16 netto 36,00 €, einschl. Umsatzsteuer (7%) 38,52 €

Q³_ 25 netto 85,00 €, einschl. Umsatzsteuer (7 %) 90,95 €

Q³_ 63 netto 120,00 €, einschl. Umsatzsteuer (7 %) 128,40 €

Q³_ 100 und größer netto 140,00 €, einschl. Umsatzsteuer (7 %) 149,80 €


Bei Verbund-Wasserzählern wird für jeden der beiden Wasserzähler die Grundgebühr erhoben.

Die über den Wasserzähler ermittelte Wassermenge wird auch dann der Gebührenberechnung zugrunde gelegt, wenn sie ungenutzt, z.B. durch einen Rohrbruch oder eine offenstehende Zapfstelle, hinter dem Wasserzähler verlorengegangen ist.

Bei Rückfragen zu der Wassergebühren-Abrechnung können Ihnen Frau A. Göbel, Frau M. Neuser und Frau M. Merten helfen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem seitlichen Anschlag.

Anfragen können auch

per E-Mail:  Wasserwerk@Netphen.de

gestellt werden.