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Kommunalwahlen 2025

Die Kommunalwahlen 2025 finden am 14. September 2025 statt. 

In direkter Wahl sind zu wählen:

für die Stadt Netphen

  • der Stadtrat
  • der Bürgermeister/die Bürgermeisterin

für den Kreis Siegen-Wittgenstein

  • der Kreistag
  • der Landrat/die Landrätin.

Etwaige Stichwahlen finden am 28. September 2025 statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag:

  •  Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt)
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Stadt Netphen hat die Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahl am 14.09.2025 abgeschlossen. Ab sofort können Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken, die Wahl aus den Reservelisten und die Wahl des Bürgemeisters/ der Bürgermeisterin beim Wahlleiter der Stadt Netphen eingereicht werden.

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 07. Juli 2025, 18:00 Uhr. Weitere Informationen können Sie der Öffentlichen Bekanntmachung über die "Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates und des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Netphen am 14.09.2025" entnehmen, die hier heruntergeladen werden kann:

Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates und des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Netphen am 14.09.2025.

Informationen und Formulare zum Einreichen von Wahlvorschlägen

Für das gesamte Bewerberaufstellungsverfahren sind amtliche Vordrucke gemäß der Musteranlagen zur KWahlO zu verwenden, die ab sofort auf Anforderung im Fachbereich Zentrale Verwaltung, Frau Winkel (Kontaktdaten finden Sie im nebenstehenden Randbereich) während folgender Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr, montags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und donnerstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung angefordert werden können und kostenlos ausgegeben werden.


votemanager.de/parteienkomponente

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit über die Parteienkomponente Wahlvorschläge elektronisch zu erfassen und die benötigten Formulare zu erzeugen und auszudrucken. 

Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter dem Link: vote-it.de.

Die Parteienkomponente finden Sie unter folgendem Link:

www.votemanager.de/parteienkomponente

Vorteil:

Wenn Sie die Parteienkomponente benutzen, brauchen Sie die persönlichen Daten der Vertrauenspersonen und Kandidaten nur einmalig zu erfassen und bekommen sämtliche benötigten Formulare (Niederschrift Parteiversammlung, Einreichung Wahlvorschlag, Zustimmungserklärung, ...) mit wenigen Mausklicks ausgedruckt. Bei fehlenden oder unkorrekten Angaben, wie z.B. doppelte Vergabe eines Listenplatzes, werden Hinweise auf der Startseite bzw. beim Druck von Formularen ausgegeben.

Die Daten werden zentral gespeichert, Sie können also von jedem Rechner aus darauf zugreifen, der einen Internetzugang hat.

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung der Wahlvorschläge weiterhin in Papierform erfolgen muss. Das elektronische Exportieren der Wahlvorschläge aus der Parteienkomponente ersetzt dies nicht.