Windenergie
Genehmigungsverfahren
Mikro- oder Kleinwindanlagen bis zu 10 m Anlagengesamthöhe sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 c BauO NRW 2018 außer in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie Mischgebieten, verfahrensfrei. Kleinere Windenergieanlagen bis 50 m Höhe genehmigt die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Netphen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
Ab einer Höhe von über 50 m werden Windenergieanlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt. Zuständig für die Genehmigung ist der Kreis Siegen-Wittgenstein – Amt für Bauen, Wohnen und Immissionsschutz, Sachgebiet Immissionsschutz.
Planungsrecht Windenergieausbau
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land hat es eine Änderung des Planungssystems zum Windenergieausbau im Jahr 2022 gegeben. Das Gesetz beinhaltet unter anderem das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG) sowie Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) und im Raumordnungsgesetz (ROG). Ziel ist der beschleunigte Ausbau von Windenergie.
Den Ländern werden nun verbindliche Flächenziele zur Realisierung von Windenergieanlagen vorgegeben, die es umzusetzen gilt. Nordrhein-Westfalen muss nach diesen Vorgaben bis zum 31.12.2027 einen Flächenbeitragswert von 1,1 % und bis zum 31.12.2032 1,8 % seiner Landesfläche erfüllen. Mit der zweiten Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zum Ausbau der erneuerbaren Energien wurden diese Flächenziele auf die Regierungsregionen verteilt.
Regionalplan Arnsberg legt Windenergiebereiche fest
Für die Planungsregion Arnsberg sind nach dem LEP NRW im Regionalplan Arnsberg Bereiche für die Nutzung der Windenergie als Windenergiebereiche in einem Umfang von 13.186 ha festzulegen.
Der Regionalplan Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein, der auch die Windenergiebereiche für die Stadt Netphen festlegt, wurde am 28.03.2025 wirksam. Die Festlegung der Windenergiebereiche im Regionalplan erfolgte aufgrund eines vom Regionalrat beschlossenen Kriterienkatalogs.
Zwei Windenergiebereiche im Stadtgebiet Netphen
Im Stadtgebiet Netphen sind im Regionalplan zwei Windenergiebereiche dargestellt:
• Windenergiebereich „Hellerkopf“ (Nr. 96) mit einer Größe von 199 ha
• Windenergiebereich „Salchendorf“ (tlw. in der Gemeinde Wilnsdorf, Nr. 97) mit einer Größe von 34 ha
Die Windenergiebereiche sind auch im Windenergieportal des Kreises dargestellt.
Zulässigkeit von Windenergieanlagen außerhalb der Windenergiebereiche
Nach der förmlichen Feststellung, dass der Flächenbeitragswert nach dem WindBG erreicht wurde, sind Windenergieanlagen in den Windenergiebereichen zulässig, die im Regionalplan festgelegt sind. Außerhalb der Windenergiegebiete richtet sich die Zulässigkeit nach § 35 (2) BauGB. Windenergieanlagen sind dann als „sonstige Vorhaben“ zu bewerten, die die in § 35 (3) BauGB genannten öffentlichen Belange nicht beeinträchtigen dürfen.
Flächensicherung durch planungsrechtliche Vorbescheide
In der Interimszeit bis zum Inkrafttreten des Regionalplans am 28.03.2025 sind von Projektierern zur Flächensicherung außerhalb der vorgesehenen Windenergiebereiche zahlreiche planungsrechtliche Vorbescheide beantragt und von der Genehmigungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein erteilt worden. Die Vorbescheide betreffen in diesen Fällen nur die jeweiligen beantragten Teilaspekte. Im Rahmen der späteren Beantragung der Vollgenehmigung werden alle erforderlichen Belange von der Genehmigungsbehörde geprüft.
Positivplanungen der Kommunen
Positivplanungen der Kommunen zur Darstellung zusätzlicher Flächen für die Windenergienutzung außerhalb der im Regionalplan festgelegten Windenergiebereiche sind weiterhin möglich.
Aktuelle Genehmigungsverfahren
Den aktuellen Stand der Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen im Kreis Siegen-Wittgenstein finden Sie im Windenergieportal des Kreises.