Sparkassenförderung für gemeinwohlorientierte Projekte
Die Stadt Netphen erhält jährlich einen Betrag aus Sparkassenmitteln für die Förderung von Vereinen und Initiativen für gemeinwohlorientierte und nachhaltige Zwecke, zur Förderung des kommunalen bürgerschaftlichen Engagements, in den folgenden Bereichen:
- Soziales
- Bildung
- Kultur
- Sport und Freizeit, sowie
- Umwelt- und Klimaschutz
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Wohlfahrtsverbände
- Religionsgemeinschaften oder ihnen nahestehende
→ Verbände
→ Vereine
→ Organisationen
Nicht förderungsfähig sind laufende Kosten für die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden sowie Kosten für regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsmaßnahmen. Des Weiteren sind bereits durchgeführte oder aber bereits über den städtischen Haushalt bezuschusste Maßnahmen von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Mittel werden in Form eines Grundbetrages und einem prozentualen Verteilungsschlüssel gem. der Einwohnerzahlen zum 01.01. eines jeden Jahres den Ortschaften zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte Mittel eines Ortsteils sind ins nächste Jahr übertragbar.
Ein Regelwerk über die Vergabe hat der Stadtrat 2014 geschaffen. Über die Förderung der eingereichten Projektvorschläge entscheidet der Hauptausschuss. Anträge können formlos bis zum 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres bei der Stadt Netphen eingereicht werden. Dem Antrags-schreiben muss zu entnehmen sein, dass die Erbringung einer Eigenbeteiligungsquote von 30 % gewährleistet ist.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Beschreibung des geplanten Projekts
- mindestens ein Angebot
- Finanzierungsübersicht
Weitere Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie bei