Grundstücksteilung

Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit gemäß § 7 Bauordnung NRW 2018 der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob bauordnungsrechtliche Belange berührt sind, entscheidet ob Baulasten notwendig sind und erteilt bei Unbedenklichkeit die Genehmigung zur Grundstücksteilung.

Die Teilung unbebauter Grundstücke ist genehmigungsfrei. Ein von Ihnen beauftragter Vermessungsingenieur stellt einen Teilungsantrag.

Antrag stellen

Hier können Sie einen Antrag auf Grundstücksteilung stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • ein amtlicher Lageplan (der von Ihrem öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur im Rahmen Ihrer Beauftragung erstellt wird).

Bescheinigt dieser die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung, ist ein Antrag nicht notwendig. Die Bauaufsicht prüft, ob durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018, den aufgrund derer erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen.

Kosten

Die Grundstücksteilung ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrheinwestfalen (AVwGebO NRW) gebührenpflichtig.

Je gebildetem bebauten Grundstück betragen die Kosten je nach Prüfaufwand zwischen 50 € und 500 €.