Fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die sich zum Auf- und Abbau eignen und an verschiedenen Orten wiederholt verwendet werden. Rechtlich relevant sind erdgeschossige Zelte mit einer Grundfläche über 75 m² sowie weitere unter § 78 Abs. 2 BauO NRW 2018 aufgeführte Anlagen.
Sie benötigen eine Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten. Diese erteilt die Stadt Soest als Sondergenehmigungsbehörde für den Regierungsbezirk Arnsberg. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Bauten nicht länger als drei Monate am selben Ort aufgestellt werden. Sobald der Bau länger als sechs Monate am selben Ort steht, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Ausführungsgenehmigung wird für eine bestimmte Frist erteilt, die höchstens fünf Jahre betragen kann.
Antrag stellen
Hier können Sie einen Bauantrag stellen.
Kosten
Die Kosten belaufen sich zwischen 10,00 € und 300,00 € für eine Gebrauchsabnahme gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrheinwestfalen (AVwGebO NRW).
Hinweise
Die Aufstellung ist der Bauaufsichtsbehörde Netphen formlos unter Vorlage des Prüfbuchs und mit Angabe des Standortes anzuzeigen.