eID-Karte
Wenn Sie eine eID-Karte beantragen möchten, ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Haben Sie bereits eine eID-Karte und Sie müssen Ihre PIN-zurücksetzen bzw. aktivieren? Nutzen Sie den Online-Service PIN-Zurücksetzung.
PIN-Zurücksetzung
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Als eID-Karten Inhaber/Inhaberin können Sie sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
In dem Chip der eID-Karte wird Ihre Anschrift gespeichert.
Sollte Sie erstmals nach Deutschland gezogen sein, müssen Sie vor der Beantragung der eID-Karte Ihren Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Wenn Sie die eID-Karte abholen, müssen Sie Ihren gültigen Ausweis oder Reisepass vorlegen.
Weitere Informationen zur eID-Karte erhalten Sie unter:
www.personalausweisportal.de
Benötigte Unterlagen
- von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis)
- Ihre Geburtsurkunde oder, wenn Sie verheiratet sind oder waren, Ihre Eheurkunde (Übersetzung in die Deutsche Sprache erforderlich bzw. internationale Urkunden)
Gültigkeit und Kosten
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 € ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.