Bauüberwachung/Bauzustandsbesichtigungen

Melden Sie die Fertigstellung des Rohbaus und/oder der Fertigstellung der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Netphen mindestens eine Woche vorher an. Sollten Sie einen Wunschtermin für die Bauzustandsbesichtigung haben, teilen Sie uns diesen mit. Der Baugenehmigung liegen entsprechende Anzeigen bei.

Halten Sie die für Standsicherheit, Brand- und Schallschutz wichtigen Bauteile so offen, dass sie besichtigt werden können. Eine Bescheinigung über das Ergebnis der Bauzustandsbesichtigung erhalten Sie nach der entsprechenden Besichtigung. Die Arbeiten dürfen erst einen Tag nach dem angezeigten Zeitpunkt der Rohbaufertigstellung fortgesetzt werden.

Kosten

Die Kosten für eine Bauzustandsbesichtigung sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrheinwestfalen (AVwGebO NRW) berechnet und hängt von der Genehmigungsgebühr des Vorhabens ab. Der Mindestbetrag liegt bei 50,00 €.