Baulasten

Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, die dazu dient, baurechtswidrige Zustände heilen zu können oder nicht entstehen zu lassen. Sie wird im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren oder einem Antrag auf Grundstücksteilung von der Bauaufsichtsbehörde vorbereitet und in das Baulastenverzeichnis der Stadt Netphen eingetragen.

Die gängigsten Baulasten sind:

  • Zuwegungsbaulast (Erschließung über ein anderes Grundstück)
  • Abstandsflächenbaulast in Anlehnung an § 6 Abs. 2 der BauO NRW 2018
  • Freiflächenbaulast aus Brandschutzgründen
  • Vereinigungs-/Grenzüberbauungsbaulast
  • Stellplatzsicherung

Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, z. B. per Kaufvertragsentwurf, Vollmacht des Grundstückseigentümers, Erbschein etc., kann Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen oder sich Abschriften erteilen lassen.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Antrag stellen

Hiermit können Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis stellen.

Kosten

Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrheinwestfalen (AVwGebO NRW) gebührenpflichtig. Wenn keine Baulasten auf dem angefragten Grundstück vorhanden sind, wird eine Gebühr i. H. v. 30 € je Grundstück erhoben.

Sind Baulasten auf dem angefragten Grundstück eingetragen, werden je Grundstück und pro Baulast 50 € fällig. Die Maximalgebühr ist jedoch bei 200 € je Grundstück gedeckelt.

Eintragung oder Löschung einer Baulast

Für die Eintragung von Baulasten ist ein amtlicher Lageplan, d. h. ein von einem Katasteramt oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder - ingenieur angefertigten und mit öffentlichem Glauben beurkundeter Lageplan in zweifacher Ausfertigung beizufügen. Dieser Plan muss den Anforderungen des § 18 BauPrüfVO entsprechen. 

Bitte bedenken Sie die hierfür anfallenden Kosten des Vermessungsbüros!

  • Die Verpflichtungserklärung nebst Baulastentext wird von der Bauaufsicht erstellt.
  • Der Baulastgeber (Belastete) muss die Verpflichtungserklärung vor der Bauaufsichtsbehörde, einem Notar oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur unterschreiben, zwecks Beglaubigung der Unterschrift. Ein gültiger Personalausweis ist bei der Unterzeichnung unerlässlich!

Auf schriftlichen Antrag prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob eine bestehende Baulast gelöscht werden kann. Soweit kein öffentliches Interesse am Fortbestand der Baulast besteht, wird dem Antrag stattgegeben.

Antrag stellen

Hier können Sie einen Antrag auf Eintragung oder Löschung einer Baulast stellen.

Kosten

Die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis ist nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrheinwestfalen (AVwGebO NRW) gebührenpflichtig.

Je nach Art der einzutragenden Baulast variieren die Kosten zwischen 50 € und 250 €. Zudem ist die Anzahl der erforderlichen Baulasten zu berücksichtigen.


Die Löschung einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis ist nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrheinwestfalen (AVwGebO NRW gebührenpflichtig.

Die Löschung einer Baulast kann je nach Prüfaufwand zwischen 50 € und 250 € betragen.

Hinweise

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen und werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der jeweils zuständigen Bauaufsicht geführt. Das Grundbuch mit privatrechtlichen Verpflichtungen wird beim Amtsgericht Siegen geführt und gibt Auskunft bezüglich privatrechtlicher Verpflichtungen (z. B. Grunddienstbarkeiten oder Grundschuld).