Vorkaufsrechtsbescheinigung
Die Stadt Netphen kann unter bestimmten Voraussetzungen, die in den §§ 24 bis 28 Baugesetzbuch (BauGB) aufgeführt sind, ein gesetzliches Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen ausüben.
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, der für die betreffende Fläche eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen vorsieht. Auch wenn das Grundstück in einem nach besonderem Städtebaurecht festgesetzten Gebiet (z.B. Stadtumbau- oder Sanierungsgebiet) liegt, kann die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen.
Darüber hinaus steht den Gemeinden nach § 31 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) ein Vorkaufsrecht beim Erwerb von Grundstücken zu, auf denen sich eingetragene Denkmäler befinden. Die erforderliche Bescheinigung erteilt der Fachbereich II/1 Planung und Bauordnung innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der notariellen Mitteilung über den Kaufvertrag und unter Einbeziehung aller in der Stadtverwaltung berührten Fachbereiche für alle gesetzlichen Bestimmungen.
Ausschließlich für Kaufgeschäfte über Wohnungs- und Teileigentum sowie Erbbaurechte ist eine Vorkaufsrechtsbescheinigung nach §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB) nicht erforderlich. In diesen Fällen wird nur Bescheinigung nach § 31 DSchG NRW benötigt. Das gemeindliche Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer das Grundstück an ihren Ehegatten oder seine Ehegattin oder eine Person, mit der sie oder er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, verkauft. Gleiches gilt für einen Verkauf an Personen, die mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt sind.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel beantragt die beurkundende Notarin oder der beurkundende Notar mit einem Anschreiben (optional mit Kaufvertrag) die Bescheinigung bei der zuständigen Stelle.
Antrag stellen
Hier können Sie eine Bescheinigung für das Vorkaufsrecht beantragen.
Kosten
Für die Erteilung einer Bescheinigung nach dem Baugesetzbuch werden Gebühren in Höhe von 16,00 € (je Kaufvertrag) erhoben. Die Bescheinigung nach DSchG NRW ist kostenlos. Die Gebühren sind nach Erhalt des Gebührenbescheides bis zu dem dort angegebenen Fälligkeitstermin zu entrichten.