Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zur Bildung von Wohn- oder Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz, ist eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde über die Abgeschlossenheit der Wohnungen bzw. des Sondereigentums gemäß § 3 Abs. 3 WEG zu beantragen. Die Bescheinigung benötigt der Notar zur Begründung von Teileigentum beim Amtsgericht.

Diese Bescheinigung ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll im Hinblick auf eine anstehende Veräußerung oder für den Erbfall.

Erforderliche Unterlagen

  • ein Lageplan
  • Grundrisse aller Etagen
  • Ansichten aller Seiten sowie Schnitt/e des entsprechenden Objektes inkl. aller befindlichen Nebengebäude auf dem Grundstück 

Antrag stellen

Kosten

Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrheinwestfalen (AVwGebO NRW) gebührenpflichtig.

Die Höhe richtet sich nach diversen Faktoren, wie

  • Anzahl der Sondereigentumsanteile
  • Anzahl der Stellplätze
  • Anzahl der gewünschten Ausfertigungen an Aufteilungsplänen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • sowie dem Prüfaufwand.