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Der Bauantrag

Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung, sofern diese nicht unter die genehmigungsfreien Vorhaben nach § 65 BauO NRW fallen.

Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Anzahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Bauvorlagen (§ 1 Abs. 1 BauPrüfVO) sind insbesondere:

  • die Auszüge aus dem Katasterkartenwerk,
  • der Lageplan,
  • die Bauzeichnungen,
  • die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
  • die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
  • die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
  • das Brandschutzkonzept

Die benötigten Formulare finden Sie unter  www.mhkbd.nrw/themenportal/bauordnung/anlagen-zur-vv-baupruefvo-vordrucke-fuer-bauantraege und ergänzend unter Formulare

Hier können Sie Ihren Bauantrag online als Bauherrschaft oder Entwurfsverfasser über das Bauportal NRW stellen:

Digitaler Bauantrag