Der Bauantrag
Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung, sofern diese nicht unter die genehmigungsfreien Vorhaben nach § 65 BauO NRW fallen.
Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Anzahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Bauvorlagen (§ 1 Abs. 1 BauPrüfVO) sind insbesondere:
- die Auszüge aus dem Katasterkartenwerk,
- der Lageplan,
- die Bauzeichnungen,
- die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
- die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
- die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
- das Brandschutzkonzept
Die benötigten Formulare finden Sie unter www.mhkbd.nrw/themenportal/bauordnung/anlagen-zur-vv-baupruefvo-vordrucke-fuer-bauantraege und ergänzend unter Formulare
Hier können Sie Ihren Bauantrag online als Bauherrschaft oder Entwurfsverfasser über das Bauportal NRW stellen: