Verkehrsrechtliche Anordnung Umzüge

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Traditionelle Festumzüge gehören in Netphen dazu – egal ob Martinsumzug, Laternenumzug, Nikolausumzug oder Schützenumzug. Damit die Teilnehmenden sicher unterwegs sind und auch der übrige Straßenverkehr sicher und geordnet verläuft, ist für solche Veranstaltung eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.

In dieser wird festgelegt, wie der Umzug abgesichert wird – z.B. Straßensperrungen, Umleitungen, Halteverbote oder Begleitmaßnahmen.

Für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist ein Antrag erforderlich, welcher wie folgt beantragt werden kann:

Antrag stellen

Hier können Sie Ihren Festumzug anmelden.


Tipp: Planen Sie bitte genügend Vorlaufzeit ein und nehmen Sie rechtzeitig mit den Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörde Kontakt auf. Es ist zu beachten, dass ein Antrag eine Bearbeitungszeit von min. 14 Tagen benötigt, da nach Einreichung ein Anhörungsverfahren mit weiteren zu beteiligenden Stellen erfolgen muss.