Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen

Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum lassen sich nicht immer vermeiden. Sei es für Reparaturen, Neubauten, Versorgungsleitungen, Kran- oder Gerüstaufstellungen. Damit der Verkehr auch während der Bauzeit möglichst sicher und flüssig läuft ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.

Diese regelt, wie die Baustellen abgesichert werden und welche verkehrsregelnden Maßnahmen (z.B. Umleitungen, Beschilderungen oder Sperrungen) notwendig sind.

Für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist der nachfolgende Antrag erforderlich.

Antrag stellen

Hier können Baufirmen ihren Antrag stellen

Privatpersonen: formlose E-Mail, folgende Daten sind notwendig:

  • Daten Antragsteller
  • Handynummer
  • Örtlichkeit
  • Dauer der Maßnahme
  • Art der Sperrung (Voll- oder halbseitige Sperrung)
  • Geschätzte Dauer
  • Luftbild

Rechtsgrundlage(n)

§ 45 Abs. 6 StVO

Tipps und Empfehlungen

Planen Sie bitte genügend Vorlaufzeit ein und nehmen Sie rechtzeitig mit den Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörde Kontakt auf. Gemeinsam können wir die Verkehrsregelung so gestalten, dass die Baustelle sicher und für alle Beteiligten gut organisiert ist. Es ist zu beachten, dass ein Antrag eine Bearbeitungszeit von min. 14 Tagen benötigt, da nach Einreichung ein Anhörungsverfahren mit weiteren zu beteiligenden Stellen erfolgen muss.