Veranstaltungsgenehmigungen
Für die Veranstaltung als solches ist ab einer bestimmten Größe auch eine separate Veranstaltungsgenehmigung erforderlich. Diese kann mit gleichwohl mit der verkehrsrechtlichen Anordnung im selbigen Antrag beantragt werden.
Diese Genehmigung regelt die Veranstaltung als solches und sorgt dafür, dass die notwendigen Auflagen angeordnet werden und eine optimale Durchführung der Veranstaltung erfolgen kann. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist Bestandteil der Veranstaltungsgenehmigung und wird im gleichen Zuge mit bearbeitet, sofern Sie beantragt wurde.
Tipp: Melden Sie sich bitte frühzeitig bei den Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörde, wenn Sie eine größere Veranstaltung planen. So können wir gemeinsam die Abläufe abstimmen und rechtzeitig die passenden Lösungen finden. Es ist zu beachten, dass ein Antrag eine Bearbeitungszeit von min. 14 Tagen benötigt, da nach Einreichung ein Anhörungsverfahren mit weiteren zu beteiligenden Stellen erfolgen muss.
Für sonstige kleinere Veranstaltungen (bespielsweise: Straßenfest) und zum Ausschank von alkoholischen Getränken bei besonderen Anlässen/Veranstaltungen ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättenrecht erforderlich. Hierfür nutzen Sie bitte ebenfalls den nachstehenden Antrag.
Antrag stellen
Frist
Der Antrag ist spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung bei der Ordnungsbehörde per Online-Service, Post oder persönlich einzureichen. Die Ordnungsbehörde wird den Antrag an die betroffenen Behörden zur weiteren Bearbeitung weiterleiten.
Kosten
Die Genehmigungen sind gebührenpflichtig. Eine Auskunft zur Gebührenhöhe kann aufgrund der Vielzahl von Veranstaltungsmöglichkeiten erst bei konkreter Antragstellung gegeben werden.