Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum

Ihr Wohnort

Der öffentliche Verkehrsraum, also Straßen, Gehwege oder Plätze, ist in erster Linie für den Verkehr da. Wenn er darüber hinaus genutzt werden soll, zum Beispiel für Märkte, Infostände, Umzugsunternehmen, Außenbestuhlung oder andere Aktivitäten, spricht man von einer Sondernutzung.

Damit die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr gewährleistet bleibt, ist hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig. Diese legt fest, wie die Nutzung ablaufen darf und welche Sicherungs- oder Beschilderungsmaßnahmen notwendig sind.

Für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist ein Antrag erforderlich, welcher wie folgt beantragt werden kann.

Antrag stellen

 formlose E-Mail, folgende Daten sind notwendig:

  • Daten Antragsteller
  • Handynummer
  • Örtlichkeit
  • Dauer der Sondernutzung
  • Ggf. Kennzeichen

Tipp: Planen Sie bitte genügend Vorlaufzeit ein und nehmen Sie rechtzeitig mit den Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörde Kontakt auf. Es ist zu beachten, dass ein Antrag eine Bearbeitungszeit von min. 14 Tagen benötigt, da nach Einreichung ein Anhörungsverfahren mit weiteren zu beteiligenden Stellen erfolgen muss.