SEPA-Lastschriftmandat
Hier werden Ihre Fragen zu erteilten Abbuchungsermächtigungen beantwortet. Grundsätzlich können alle fälligen Beträge per Lastschrift-Einzugsverfahren pünktlich vom Konto der/des Zahlungspflichtigen abgebucht werden, sofern eine schriftliche Ermächtigung vorliegt. Änderungen der Bankverbindung, Kündigungen und Neuerteilungen von SEPA-Lastschriftmandaten können über den nachstehenden Online-Service vorgenommen werden.