Kanalanschlussgenehmigungen

Ihr Wohnort

Die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses an den städtischen Kanal bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Stadt. Diese Zustimmung ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor der Durchführung der Anschlussarbeiten, zu beantragen.

Rechtsgundlage(n)

Abwasserbeseitigungssatzung

Kanal- und Abwasserabgabensatzung

Antrag stellen

Antrag auf Zustimmung zum Kanalanschluss.

Antrag auf Änderung/Erweiterung der Zustimmung zum Kanalanschluss.

Selbsterklärung zur Erhebung der Niederschlagsgebühr.