Kanal- und Wasseranschlussbeiträge

Ihr Wohnort

Die Herstellung von Abwasseranlagen ist Aufgabe der Stadt. Grundstücke können erst einer baulichen oder gewerblichen Nutzung zugeführt werden, wenn die Möglichkeit besteht, die Abwässer vom Grundstück in den öffentlichen Kanal einzuleiten. Den Eigentümern (oder Erbbauberechtigten) entstehen durch die Herstellung der Abwasseranlage wirtschaftliche Vorteile.


Daher hat der Landesgesetzgeber im KAG NRW bestimmt, dass die Beitragspflichtigen zum Ausgleich dieser Vorteile an den Herstellungskosten der Abwasseranlage zu beteiligen sind. Der Kanalanschlussbeitrag wird erhoben, sobald das Grundstück an die Anlage angeschlossen werden kann bzw. angeschlossen ist. Die Höhe des Kanalanschlussbeitrages für das einzelne Grundstück richtet sich nach Größe und baulicher Nutzungsmöglichkeit und ist daher sehr individuell. Ausführliche Informationen können Sie bei der/dem Kontakt angegebenen Mitarbeiter/in erhalten.

Rechtsgrundlage(n)