Polizeiliches Führungszeugnis

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Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 BZRG auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt. Dieses kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen.

Antrag stellen

Hier können Sie ein Führungszeugnis beantragen.

Kosten

13,00 EUR


Nähere Informationen zum Führungszeugnis und zur Online Beantragung finden Sie hier:



Allgemeine Informationen

Online-Portal des Bundesamts für Justiz

Bundesjustizamt.de