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23.01.2025

Neues Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte

Ob Unfall, Krankheit, oder das Nachlassen der eigenen Kräfte im Alter: jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er oder sie auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Dann ist es wichtig, jemanden an seiner Seite zu haben, dem oder der man vertraut und der einen Überblick hat, wie Anliegen zu erledigen sind. Um Betreuer und Bevollmächtigte bei rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen, bietet die Arbeitsgemeinschaft „Ehrenamtliche Betreuung“ des Kreises Siegen-Wittgenstein auch in diesem Jahr wieder eine Fortbildungsreihe an. Die Fortbildungen und Serviceangebote richten sich an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer nach dem Betreuungsrecht, sowie an Bevollmächtigte im Sinne einer Vorsorgevollmacht und sind kostenfrei.

Zwei Auftaktveranstaltungen finden, jeweils in Wittgenstein und im Siegerland, mit dem Titel „Grundlagen rechtlicher Betreuung“ statt. Bei der Veranstaltung in Wittgenstein wird Referent Alexander Wulf, Richter am Amtsgericht Bad Berleburg, einen Überblick über die Themen „Rechtliche Betreuung“ und „Tätigkeiten eines rechtlichen Betreuers“ geben. Dabei werden grundsätzliche Begriffe und Zusammenhänge erläutert und Fragen geklärt. Diese Veranstaltung findet am Mittwoch, 5. Februar 2025, um 17 Uhr statt. Veranstaltungsort ist das Haus der Kirche in Bad Berleburg (Schloßstraße 25, 57319 Bad Berleburg). Eine vorherige Anmeldung zu der Auftaktveranstaltung unter 02751 89218-48 oder per Mail an buero@bv-wi.de wird erbeten.

Die Siegener Einführungsveranstaltung, ebenfalls zum Thema „Grundlagen rechtlicher Betreuung“, wird von der Referentin Susanne Kuschmann, Direktorin des Amtsgerichts Lüdenscheid, am Donnerstag, 20. Februar 2025, durchgeführt. Ab 17 Uhr wird Susanne Kuschmann im großen Sitzungsaal im Rathaus Geisweid (Lindenplatz 7, 57078 Siegen) die „Grundlagen der rechtlichen Betreuung“ erläutern. Auch für diese Veranstaltung ist eine vorherige Anmeldung unter 0271 333-2710 oder per Mail an betreuungsbehoerde@siegen-wittgenstein.de erwünscht.

Die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetzesreform des Betreuungsrechts hat, neben eben einer umfangreichen Umgestaltung der gesetzlichen Grundlagen, einen besonderen Schwerpunkt auf Selbstbestimmung und Mitsprache bei den Betroffenen, aber auch das Erreichen einer besseren Qualität und Aufsicht auf Seiten der Betreuerinnen und Betreuer als Ziel. Das soll zum Beispiel durch mehr Selbstbestimmung oder einen neuen Mindeststandard für die Eignung und Qualifikation beruflicher Betreuer, sowie mehr Unterstützung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erreicht werden. Das Fortbildungsprogramm greift die Inhalte dieser Gesetzesreform auf und vertieft sie in praktischen Beispielen.

Weitere Fortbildungsveranstaltungen über das Jahr verteilt

Über das Jahr verteilt finden immer wieder unterschiedliche kostenlose Fortbildungsveranstaltungen zum Thema ehrenamtliche Betreuung statt. Weitere Themen im Jahr 2025 sind beispielsweise „Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügung“, „Vermögenssorge und Schuldnerberatung“, „Wohnungs- und Heimangelegenheiten sowie freiheitsentziehenden Maßnahmen“ oder die „Gesundheitssorge“. Diese werden von den ortsansässigen Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen durchgeführt. Dazu zählt der „Betreuungsverein Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.“ (SKF), der „Betreuungsverein Siegen-Wittgenstein e.V.“ (BSW) und der „Betreuungsverein Arche e.V.“. Die genauen Termine und Anmeldedaten stehen in dem neuen Programm-Flyer des Arbeitskreises. 

Weitere Informationen

Die Arbeitsgemeinschaft „Ehrenamtliche Betreuung” ist ein Zusammenschluss der Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden im Kreis Siegen-Wittgenstein. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, Sie in Ihrer Tätigkeit als rechtliche Vertreter durch Fortbildungsangebote und andere Hilfestellungen zu unterstützen und die Möglichkeit zu geben, Fragen, Anregungen und Wünsche zu äußern.