Reisepass
Nr. 99085001012000Haben Sie die Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein, ein anderes Lichtbilddokument oder Ihr Familienstammbuch mit.
Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Personensorgeberechtigten erforderlich (Einverständniserklärung zum Download).
Die Gebühr in Höhe von 60,00 EUR ist bei Antragstellung zu entrichten.
Für Personen bis 24 Jahre beträgt die Gebühr 37,50 EUR, der Reisepass hat dann – entgegen der normalen Gültigkeitsdauer von 10 Jahren – eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Verlängerungen sind nicht möglich. Es ist bei Ablauf ein Antrag auf Neuausstellung des Dokuments unter Vorlage eines den neuesten Anforderungen entsprechenden biometrietauglichen Lichtbildes erforderlich.
In eiligen Fällen können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Bei einer Beantragung bis 11.00 Uhr kann der Express-Reisepass innerhalb von 3-4 Werktagen (Wochenende nicht mitgerechnet) geliefert werden.
Kosten: Aufpreis in Höhe von 32 EUR
Wenn Sie den neuen Reisepass abholen, müssen Sie den alten Pass vorlegen. Bei der Abholung können Sie sich durch Erteilung einer Vollmacht vertreten lassen.
Erforderliche Unterlagen:
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- biometrietaugliches Lichtbild, nicht älter als 6 Monate (Größe 45x 35 mm, Hochformat ohne Rand). Sie haben die Möglichkeit, dass Lichtbild direkt im Bürgerbüro zu machen. Das Bild kostet 8 EUR und wird nicht ausgedruckt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- alter Reisepass,
- evtl. Geburts- bzw. Eheurkunde
bei Verlust oder Diebstahl der Ausweisdokumente:
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- Führerschein oder anderes Lichtbilddokument
- Familienstammbuch mit Geburts- oder Eheurkunde
Kosten:
60,00 EUR - Gültigkeit 10 Jahre
Personen bis 24 Jahre 37,50 EUR - Gültigkeit 6 Jahre
Bei Beantragung eines Express-Reisepasses wird ein Aufpreis in Höhe von 32 EUR des regulären Reisepasses berechnet.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Bürgerbüro.