Gewerbeabmeldung
Nr. 99050012070000Eine Gewerbeabmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Die Gewerbeabmeldung kann direkt über das Service-Portal der Landesregierung NRW erfolgen. Den Link dorthin finden Sie hier:
Darüber hinaus kann die Gewerbeabmeldung schriftlich beim Bürgerbüro eingereicht werden. Dieses Formular finden Sie hier: Gewerbeabmeldung
Achten Sie aber bitte darauf, dass die Gewerbeabmeldung von Ihnen unterschrieben ist. Zwecks Abgleich der Unterschrift ist eine Kopie des Ausweises erforderlich.