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Gewerbeabmeldung

Nr. 99050012070000

Eine Gewerbeabmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.

Die Gewerbeabmeldung kann direkt über das Service-Portal der Landesregierung NRW erfolgen. Den Link dorthin finden Sie hier:

Darüber hinaus kann die Gewerbeabmeldung schriftlich beim Bürgerbüro eingereicht werden. Dieses Formular finden Sie hier: Gewerbeabmeldung

Achten Sie aber bitte darauf, dass die Gewerbeabmeldung von Ihnen unterschrieben ist. Zwecks Abgleich der Unterschrift ist eine Kopie des Ausweises erforderlich.

Kosten:

keine