Wohngeld
Nr. 99107023000000Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für Personen, die Mieterinnen oder Mieter von Wohnraum sind,
- als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum am selbst genutztem Wohnraum haben.
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten oder Belastungen) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich die Empfänger der folgenden Transferleistungen:
- Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören
- Verletztengeld in Höhe des Bürgergeldes nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Als Zuschuss erbrachte Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für Auszubildende in besonderen Fällen
Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Antragsunterlagen erhalten Sie auf postalischem Wege; bitte setzen Sie sich in diesem Fall telefonisch mit der Wohngeldstelle in Verbindung. Darüber hinaus können diese auch aus der Rubrik Formulare heruntergeladen werden.
Ergänzend dazu steht Ihnen auch die Möglichkeit eines Onlineantrages zur Verfügung; bitte folgen Sie dazu diesem Link:
Willkommen beim Wohngeldrechner (nrw.de)
Ergänzende Antragsunterlagen können als Scan per E-Mail, als Fax oder auf postalischem Wege eingereicht werden. Übersendete Originale werden kopiert und Ihnen selbstverständlich zurückgesendet.
Soweit möglich werden Ihre Anfragen gerne telefonisch beantwortet.
Informationen und Erläuterungen zum Wohngeld sowie herunterladbare Vordrucke erhalten Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Wohngeld | MHKBD NRW. Dort finden Sie auch FAQs zum Wohngeld und den Link auf den Wohngeldrechner NRW.
Vordrucke zur Beantragung von Wohngeld
- Antrag auf Mietzuschuss 2023
- Antrag auf Lastenzuschuss 2023
- Antrag auf Mietzuschuss Heimbewohner 2023
- Anlage weitere Haushaltsmitglieder 2023
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag 2023
- Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
- Selbstauskunft Selbständige
- Verdienstbescheinigung
- Angaben des/der Vermieter/s/in zum Wohnraum
- Wohngeldfragebogen Auszubildende/Studenten
- Wohngeldantrag Unterhaltsverpflichtungen
- Wohngeldantrag Erhalt von Unterhalt