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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nr. 99102037012000

Häufig benötigen Gewerbetreibende zur Vorlage bei anderen Behörden eine Bestätigung, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Netphen immer rechtzeitig nachgekommen sind. Diese Bescheinigung wird, bei Vorliegen der Vorraussetzungen, von der Stadtkasse ausgestellt.