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Polizeiliches Führungszeugnis

Nr. 99049001000000

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 BZRG auf
Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt.
Dieses kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen.

Nähere Informationen zum Führungszeugnis und zur Online Beantragung finden Sie hier:


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Weitere Informationen zur persönlichen Beantragung erfragen Sie bitte bei den Mitarbeitern des Bürgerbüros.

Kosten:

13,00 EUR

Allgemeine Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Online-Portal des Bundesamts für Justiz

Bundesjustizamt.de