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Hundesteuer

Nr. 99110009104000

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden, da alle Hunde, die in Netphen gehalten werden, grundsätzlich zu versteuern sind.

Wenn Sie einen Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch beim Wegzug aus
Netphen in eine andere Stadt.

Rechtsgundlage(n)

Antrag stellen

Frist

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde und endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist.

Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.

Kosten

Die Hundesteuer beträgt zurzeit jährlich:

  •  für einen Hund 84,00 €
  •  für zwei Hunde 102,00 € je Hund
  •  für drei oder mehr Hunde 120,00 € je Hund