Portal für Bauherren/ -innen / Wasseranschluss
Sie haben einen Bauantrag gestellt und wollen Ihr Bauvorhaben an die öffentliche Trinkwasserversorgung anschließen lassen? Dann finden Sie hier die dazu nötigen Informationen sowie Anträge.
Wasser-Haus- und Grundstücksanschluss
Für die Herstellug eines Wasseranschlusses wird ein Anschluss-Antrag benötigt. Bitte füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn spätesten 4 Wochen vor der gewünschten Anschluss-Erstellung bei der Stadt Netphen ein. Zum anschließenden Fortgang beachten Sie auf die vor der Anschluss-Erstellung erforderlichen Abstimmungen mit der Stadt Netphen nach Ziffer 12 des Abschluss-Antrages.
Hier können Sie direkt den Antrag ausfüllen.
- Wasser-Antrag546 kB
Regelausführung
In dem dort angesprochenen notwendigen Ortstermin können auch noch eventuelle Unklarheiten zu den Muster-Zeichnungen für die Regelausführung der Wasserzuleitung, die beachtet werden müssen, besprochen werden. Das können Sie hier einsehen:
Inbetriebnahme Wasser-Haus- und Grundstücksanschluss
Für die endgültige Inbetriebnahme des Wasser-Haus- und Grundstücksanschlusses und den Einbau des Wasserzählers ist der Antrag eines in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmen eingetragenen und damit zugelassenen Wasserinstallations-Unternehmens erforderlich. Reichen Sie bitte diesen Antrag an Ihr Installationsunternehmen weiter, da dieser den Antrag ausfüllen und ihn an die Stadt Netphen (Wasserwerk) einreichen muss. Ihr Installationsunternehmen sollte Ihnen als Antragsteller/in eine Kopie des Antrages zukommen lassen.
Hier finden Sie den Antrag:
Information Grundversorgung
Die Erdarbeiten für den Wasser-Anschluss im öffentlichen Verkehrsraum wird die Stadt Netphen an eines ihrer Vertragsunternehmen vergeben. Falls dasselbe Unternehmen auch auf Ihrem Privatgrundstück in Ihrem Auftrag ausführt, wird das Unternehmen nur Ihren privaten Arbeitsumfang direkt mit Ihnen abrechnen. Die von der Stadt vergebenen Arbeiten werden auch mit ihr abgerechnet. Hier finden Sie weitere Informationen zu weiteren Grundversorgung und für Sie zuständigen Versorgern.
- Infoblatt Versorger701 kB
Satzungen
Zur weiteren Information und Beachtung können Sie hier die Wasserversorungssatzung und die Wasserabgabensatzung der Stadt Netphen in der jeweils geltenden Fassung einsehen, herunterladen oder drucken.
VIII_-_3_Wasserabgabensatzung (3.3 MB)
Wasserversorgungssatzung_2017 - Klein
VIII_ 2_Wasserversorgungssatzung 2024 gültig ab 01.08.2024 (5.4 MB)