Allgemeines:
Wenn Sie eine eID-Karte beantragen möchten, ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Als eID-Karten Inhaber/Inhaberin können Sie sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
In dem Chip der eID-Karte wird Ihre Anschrift gespeichert.
Sollte Sie erstmals nach Deutschland gezogen sein, müssen Sie vor der Beantragung der eID-Karte Ihren Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Wenn Sie die eID-Karte abholen, müssen Sie Ihren gültigen Ausweis oder Reisepass vorlegen.
Weitere Informationen zur eID-Karte erhalten Sie unter:
www.personalausweisportal.de
Benötigte Unterlagen:
- von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis)
- Ihre Geburtsurkunde oder, wenn Sie verheiratet sind oder waren, Ihre Eheurkunde (Übersetzung in die Deutsche Sprache erforderlich bzw. internationale Urkunden)
Gültigkeit und Kosten:
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 EUR ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.