Besondere Hinweise zur Briefwahl
Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl wurde der Zeitraum für die Ausübung der Briefwahl deutlich verkürzt, sodass Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab Montag, den 10. Februar 2025, verschickt werden können.
Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt der Wählende selbst. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder selbst im Rathaus der Stadt Netphen, Amtsstraße 2 + 6, 57250 Netphen abgegeben werden. Der Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen steht nach dem 19. Februar 2025, 12.00 Uhr, nicht mehr zur Verfügung, da die Stadtverwaltung die rechtzeitige Postzustellung der Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag nicht mehr sicherstellen kann.
Sie haben aber die Möglichkeit, den Antrag auf Briefwahl noch bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, im Wahlbüro der Stadt Netphen zu stellen.
Wer am Wahltag wegen plötzlicher Erkrankung nicht zur Wahl ins Wahllokal gehen kann, kann noch an dem Tag der Wahl bis 15.00 Uhr im Wahlbüro der Stadt Netphen die Briefwahlunterlagen persönlich oder schriftlich beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie:
Wer den Antrag auf Briefwahl für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen auch für einen anderen Wahlberechtigten in Empfang nehmen wollen, müssen Sie dies durch eine weitere schriftliche Vollmacht nachweisen.
Wählerinnen und Wähler sollten beachten, dass mit dem Stimmzetteldruck aufgrund der für diese vorgezogene Bundestagswahl geltenden verkürzten gesetzlichen Fristen erst später als bei regulären Wahlen begonnen werden kann.
Dies führt auch zu einem erheblich verkürzten Zeitraum für die Ausübung der Briefwahl. Aus diesem Grund wird seitens des Wahlbüros ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten dafür sorgen müssen, dass die Wahlbriefe rechtzeitig im Rathaus eintreffen.
Es wird empfohlen, die Gelegenheit zur persönlichen Abholung der Unterlagen im Wahlbüro der Stadt Netphen oder – sofern möglich – verstärkt die Urnenwahl zu nutzen.