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Beantragung der Briefwahl

Das Wahlbüro befindet sich im kleinen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Netphen, Gebäudeteil III, 2. Stock und ist ab dem 27.  Januar 2025 unter Telefon 02738 603-222 und E-Mail Adresse wahlbuero@netphen.de erreichbar. 

Öffnungszeiten des Wahlbüros

Die Wahlbenachrichtigungen werden in Netphen ab Mittwoch, 22. Januar, per Brief verschickt. Alle Wahlberechtigten, die bis zum 1. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem Wahlbüro in Verbindung zu setzen.

Wahlberechtigte, die durch Briefwahl oder in einem anderen als dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Wahllokal in Netphen wählen möchten, können auf folgenden Wegen einen Wahlschein beantragen:

  • Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich ein Wahlscheinantrag, der ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Briefumschlag an die Stadt Netphen zurückgeschickt werden kann.

Oder

  • Sie füllen den Web Wahlschein aus (dieser steht in der Zeit vom 22.01.2025 (00:00 Uhr) bis 19.02.2025 (12:00 Uhr) zur Verfügung.)

Oder

  • Sie beantragen persönlich die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Netphen.

Oder

Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden.

Der elektronische Wahlscheinantrag wird direkt an das Wahlbüro Netphen weitergeleitet und dort bearbeitet.