Anmeldung von Brauchtumsveranstaltungen, wie Laternen- und Martinsumzüge
Um die Beantragung von Brauchtumsveranstaltungen, wie z. B. Martins- und Laternenumzüge, zu vereinfachen, hat die Stadt Netphen in Kooperation mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein, der Stadt Siegen, der Stadt Kreuztal und der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein die Verfahrensweise im Sinne der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung angepasst.
Das Ergebnis dieser Kooperation ist, das grundsätzliche alle Brauchtumsveranstaltungen anzeigepflichtig, aber nicht zwangsläufig genehmigungspflichtig sind.
Nach den folgenden Kriterien handelt es sich um kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen, die zukünftig keine verkehrsrechtliche Erlaubnis erfordern, sondern der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Netphen mindestens sechs Wochen vor Veranstaltung lediglich anzuzeigen sind:
- Die zu erwartende Teilnehmerzahl liegt unter 250 Personen
- Die Wegstrecke nimmt nicht das überörtliche Straßennetz - Kreisstraße (K), Landstraße (L), Bundesstraße (B) - in Anspruch.
Die geplante Wegstrecke darf klassifizierte Straßen somit weder queren noch darf an diesen entlanggegangen werden (auch nicht unter Benutzung von Gehwegen). Es dürfen somit ausschließlich Gemeindestraßen genutzt werden und hierbei wird lediglich der vorhandene Gehweg in Anspruch genommen oder bei fehlendem Gehweg, die rechte Fahrbahnhälfte. - Die Wegstrecke beinhaltet keine Querung über eine Lichtsignalanlage.
Die Querung einer Straße unter Verwendung eines Fußgängerüberweges (s. g. Zebrastreifen) ist dagegen zulässig. - Es werden keine Bahnübergänge jeglicher Art (z. B. mit Schranken / ohne Schranken) gequert.
- Die Veranstaltung wird nicht von einem Pferd begleitet.
Sollte auch nur eines der o. g. Kriterien nicht erfüllt werden, handelt es sich automatisch um eine erlaubnispflichtige Veranstaltung.
Für eine einheitliche Bearbeitungsweise ist es erforderlich, die Anzeige von Brauchtumsveranstaltung über das nachfolgende Formular durchzuführen:
Anzeige Brauchtumsveranstaltung
Für Rückfragen stehen die zuständigen Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Netphen gerne zur Verfügung.