Das Schiedsamt - »Schlichten statt richten«
Wenn das Gespräch ins Stocken geraten ist, Nachbarn sich nur noch böse Blicke zuwerfen oder ein Streit sich hochzuschaukeln droht, sind Schiedspersonen bereit zu vermitteln.
Viele Fälle sind Streitigkeiten in der Nachbarschaft
Das Leitthema, das die Schiedspersonen über ihre ehrenamtliche Schiedstätigkeit stellen, ist die Stärkung und Harmonie der Gemeinschaft, damit ein friedvolles Zusammenleben gelingt.
Viele der Streitigkeiten sind Fälle in der direkten Nachbarschaft. Die besondere Problematik dabei ist, wenn sich Nachbarn streiten, stehen sich die Parteien oft unversöhnlich gegenüber. Dabei geht es oftmals um eigentlich banale Dinge. Klassiker sind zum Beispiel Bäume, deren Zweige auf das Nachbargrundstück wachsen, oder der Bau von Regenrinnen, bei denen der Nachbar nicht mitzieht.
Das Schiedsamt dient zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Es kann von jedem – auch von minderjährigen – Bürgern in Anspruch genommen werden, zur Schlichtung bürgerlicher Streitigkeiten.
Bürgerliche Streitigkeiten können sein:
- Einhaltung von Grundstücksgrenzen, Bepflanzung, Errichten von Zäunen, Beschneidung von Bäumen, Einwirkung von Immissionen, Verletzung der Ehre.
- Geldforderungen aus Verträgen, Mieten, Schadensansprüche
oder bei Strafsachen:
- Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung.
Schiedspersonen haben keine Entscheidungsgewalt wie Richter, sondern sie versuchen streitende Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung, die das Interesse beider Parteien berücksichtigt, zu bewegen. Sie arbeiten ehrenamtlich und unterstehen der dienstlichen Aufsicht des Amtsgerichts.
Für dieses Amt werde Schiedspersonen nach besonderen Fähigkeiten ausgewählt. Sie verfügen über einen hohen Sachverstand und eine ausgeprägte Lebenserfahrung. Sie werden ständig weitergebildet und verfügen häufig über eine zusätzliche Mediatoren-Ausbildung. Dadurch sind sie befähigt, durch eine mediative Gesprächsführung mit den Parteien den eigentlichen, ursächlichen Grund des Streites zu erarbeiten, um damit den Konflikt über das beiderseitige Verständnis beilegen zu können.
Die Schlichtungsverhandlungen sind mündlich und nicht öffentlich. Jede Partei kann einen Rechtsanwalt oder einen sonstigen Rechtsbeistand zur Schlichtungsverhandlung mitbringen. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens liegen bei ca. 50 bis 70 Euro, je nach Gebühr und Auslagenaufwand.
Für die Stadt Netphen sind folgende Schiedspersonen zuständig, an die Sie sich vertrauensvoll wenden können:
Ortsteile Deuz, Grissenbach, Nenkersdorf, Walpersdorf
Schiedsfrau Corie Hahn
Sieg-Lahn Straße 60
57250
Telefon: 0170-3852477
Ortsteile Salchendorf, Helgersdorf, Werthenbach Irmgarteichen, Hainchen
Schiedsmann Ulrich Schmelzer
In der Sang 4
57250 Netphen
Telefon: 02737-93479
Ortsteile Unglinghausen, Eckmannshausen, Dreis-Tiefenbach, Herzhausen, Frohnhausen
Schiedsmann Jürgen Otto
Dorfstraße 2
57250 Netphen
Telefon: 02732 4230
Ortsteile: Netphen, Beienbach, Brauersdorf, Eschenbach, Afolderbach, Sohlbach, Oelgershausen
Schiedsmann Erwin Rahrbach
Schömelstraße 9
57250 Netphen
Telefon: 02738-4925