Informationen für Hundehalterinnen- und halter
Sehr geehrte Hundehalterin, sehr geehrter Hundehalter,
Hunde sind Freunde des Menschen, Spielgefährten für unsere Kinder, treue Beschützer für Jung und Alt. Hundebesitzer erfreuen sich an ihren Vierbeinern, aber viele Menschen ärgern sich vor allem dann, wenn Hunde nicht angeleint sind oder ihr großes Geschäft in Vorgärten, auf Gehwegen, landwirtschaftlichen Nutzflächen etc. erledigen und Frauchen oder Herrchen die Hinterlassenschaft nicht beseitigen.
Natürlich muss Ihr Hund auch „Müssen“ dürfen! Als Hundehalter sind Sie allerdings verpflichtet, den Haufen Ihres Hundes zu entfernen, damit Ihre Mitmenschen auf öffentlichen Wegen und Plätzen oder ihren Grundstücken nicht in die sog. „Tretminen“ tapsen.
Auf Einiges sei noch besonders hingewiesen:
- Die Zahlung der Hundesteuer berechtigt entgegen mancher Meinung nicht, den Kot des Hundes einfach liegen zu lassen. Schließlich lässt sich kein ordnungswidriges oder strafbares Handeln mit der Zahlung von Steuern rechtfertigen.
- Bitte lassen sie Ihren Hund keinesfalls Kinderspiel- oder Bolzplätze betreten. Dass er dort kotet oder uriniert, verbietet sich von selbst! Tut er es dennoch, müssen Sie ggfs. mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
- Nehmen Sie Ihren Hund in Fußgängerzonen, Grünanlagen, auf Friedhöfen, Sportanlagen, in Naturschutzgebieten und außerhalb von Waldwegen immer an die Leine.
- Das Anleingebot gilt generell innerorts für große Hunde (Widerristhöhe mindestens 40 cm oder ab 20 kg Gewicht).
- Beißer oder Hunde bestimmter Rassen sind überall anzuleinen.
Mit der Bitte um eindringliche Beachtung.
Stadt Netphen
- Fachbereich Ordnung -