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Wer ist wahlberechtigt?
Zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen berechtigt ist,
- wer am Wahltag Deutscher oder EU-Bürger ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens 16 Tagen seinen (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet hat sowie
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.