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Wildschäden in der Landwirtschaft sind im Sinne der Jagdgesetze Beschädigungen der von  Landwirten genutzten Flächen und deren Saat sowie der Feldfrucht durch jagdbare Tiere.

Wildschäden in der Forstwirtschaft beziehen sich auf Beschädigungen der Flora durch Verbiss, Schälung und Reiben (Fegen) von Wild (wildlebende Tiere, die dem Jagdgesetz unterliegen) an vorwiegend jungen Forstpflanzen.