Zur Durchführung einer größeren Veranstaltung bzw. Großveranstaltung sind in der Regel eine Reihe unterschiedlichster Genehmigungen erforderlich. Ob es sich bei der vorgesehenen Veranstaltung um eine größere Veranstaltung oder aber sogar um eine Großveranstaltung handelt, wird erst im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der für die Genehmigung relevanten Institutionen abschließend entschieden.
Für sonstige kleinere Veranstaltungen (bespielsweise: Straßenfest) und zum Ausschank von alkoholischen Getränken bei besonderen Anlässen/Veranstaltungen ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättenrecht erforderlich. Den dafür notwendigen Online-Service (Alkoholausschank) finden Sie im Serviceportal.