Entwurf des Einzelhandelskonzepts
Der Entwurf des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Netphen liegt in der Zeit vom
7. Juli 2022 bis zum 12. August 2022
bei der Stadt Netphen öffentlich aus.
Stellungnahmen und Anregungen können während dieser Frist insbesondere schriftlich an die
Stadt Netphen, Fachbereich Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Amtsstraße 2 + 6, 57250 Netphen, zur Niederschrift oder per E-Mail an: stadtplanung@netphen.de vorgebracht werden.
zum vollständigen Bekanntmachungstext
Was ist das Einzelhandelskonzept?
Der Rat der Stadt Netphen hat in seiner Sitzung am 08.10.2009 das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Netphen als konzeptionelle Grundlage der Einzelhandelsentwicklung in Netphen beschlossen.
Es stellt ein Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch dar. Die Ergebnisse der Befragungen bilden zusammen mit der lokalen Analyse und übergeordneten Daten eine aktuelle Bestandsaufnahme und die Basis für Entwicklungsperspektiven und Steuerungsempfehlungen. Dies betrifft zum Beispiel das Zentrum Netphen vor dem Hintergrund der Neugestaltung ebenso wie das gesamte Stadtgebiet, wenn es um die Sicherung der Nahversorgung geht. Das Einzelhandelskonzept wird schlussendlich vom Rat der Stadt Netphen beschlossen, um als Grundlage bei zukünftigen Stadtentwicklungsprozessen und Baugenehmigungen zu dienen.
Im August 2021 wurden die Einzelhandelsbetriebe mit ihren Sortimenten und Verkaufsflächen erhoben. Insgesamt wurden 82 Betriebe mit ca. 22.200 m² Verkaufsfläche erfasst. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13. Juni 2022 wurde der Entwurf durch die CIMA vorgestellt und beraten (TOP 5 und 6., Vorlagen-Nummer 78/2022).