Grundsteuerreform: Feststellung des Grundsteuerwertes
Die Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen ist eine beschlossene Sache. Nun kommt in Kürze auf alle Grundstückseigentümerinnen und Gründstückseigentümer eine leidige Pflicht zu: Für jedes Grundstück – bebaut oder unbebaut, selbstbewohnt oder vermietet, Eigentumswohnung, Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus – muss eine "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes" abgegeben werden. Unter nachfolgendem link wird Ihnen erklärt, weshalb Sie die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes überhaupt abgeben müssen.
www.dstgb.de/themen/finanzen/steuern/video-zur-umsetzung-der-grundsteuerreform/
ELSTER
Um Ihnen die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes über ELSTER beim Finanzamt zu erleichtern, finden Sie unter nachfolgendem Link eine ausführliche Klickanleitung für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken.