Landesregierung hat Förderrichtlinie zum Thema Straßenbau aktualisiert
Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich laut vorläufigen Informationen des Städte-und Gemeindebundes NRW gegenüber der Vorversion der Förderrichtlinie unter Vorbehalt:
• Die Förderhöhe des Anliegeranteils für straßenausbaubeitragspflichtige Maßnahmen wird von 50 auf 100 Prozent angehoben. Der Anliegeranteil wird also im Ergebnis auf null Euro reduziert.
• Dies gilt auch für bereits bewilligte 50-prozentige Förderungen, d.h. hier kann nachträglich eine vollständige Entlastung der Anliegerinnen und Anlieger erreicht werden. Ausweislich der Förderrichtlinie werden die weiteren 50 Prozent von Amts wegen (d.h. ohne weitere Antragstellung durch die Kommune) an die Kommune ausgezahlt, siehe Punkt 7 der neuen Förderrichtlinie.
• Die aktualisierte Förderrichtlinie sieht – wie bisher auch – unter 4.6 folgenden Passus vor:
„Nach dem 1. Januar 2021 beschlossene Maßnahmen können nur gefördert werden, soweit sie auf Basis eines vom kommunalen Gremium beschlossenen Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Absatz 1 und 2 KAG erfolgen.“
Im Ergebnis bedeutet dies, dass es ausreicht, wenn das Straßen- und Wegekonzept bei Antragstellung vorliegt. Das Konzept muss nicht bis zu einem bestimmten Stichtag in der Vergangenheit erstellt worden sein.
• Der auf den einzelnen Anlieger entfallende Straßenausbaubeitrag ist - wie bisher auch - zu berechnen und sodann im Bescheid auf null Euro zu mindern. Hintergrund ist, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und daher im Zweifelsfalle die Anliegerinnen und Anlieger gemäß 8 KAG NRW zur Zahlung heranzuziehen wären.
Der auf die Beitragspflichtigen entfallende umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme kann zu 100 Prozent gefördert werden, soweit die Straßenausbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme vom Rat oder Kreistag ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.