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3. Elektronische Melderegisterauskunft

D-NRW ermöglicht es Ihnen, einfache elektronische Melderegisterauskünfte über zentrale Internet-Portale zu verarbeiten. Dabei verbleiben die Meldedatenbestände bei der jeweiligen Kommune. Die Kommunikation erfolgt auf Basis des XMeld-Standards über eine sichere Verbindung. Derzeit können ca. 80 % der Einwohner von NRW im elektronischen Verfahren abgefragt werden.

Das Meldeportal D-NRW verarbeitet die personenbezogenen Daten der Melderegisterauskünfte unter strikter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Es wird keine Vorratsdatenspeicherung praktiziert. Die personenbezogenen Daten aus den Melderegisterauskünften werden darüber hinaus Dritten nicht zugänglich gemacht.

Für die Nutzung der elektronischen Melderegisterauskunft müssen Sie sich als Kunde bei D-NRW registrieren lassen: ema.d-nrw.de