Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen.
Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Für die Erteilung einer Ausschankgenehmigung fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR bis 1.000,00 EUR an.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwand je Ausschankstelle.