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Für die ordnungsbehördliche Anzeige Ihres Hundes fällt eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR an.
Für die ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes / Hundes bestimmter Rasse variiert die Gebühr (siehe AVerwGebO).
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
siehe Ziffer: 18a - 18b.6