Seiteninhalt

Hunde gewisser Rassen sowie große Hunde (Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen gelten als große Hunde) müssen gemäß Landeshundegesetz NRW ordnungsbehördlich angezeigt werden.

Wer einen gefährlichen Hund (Hund einer bestimmten Rasse) hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Weitere Informationen erhalten Sie im Online-Service (siehe Antrag stellen).